Wir möchten, dass jedes Kind sicher und unbeschwert an unserem Mittagessen teilnehmen kann. Daher bieten wir die Möglichkeit, allergenarme Speisen zu erhalten. Diese speziellen Gerichte sowie die passenden Desserts finden Sie auf dem separaten Speiseplan „Allergie und Nachtisch“.
ℹ️ Wichtiger Produktionshinweis des Caterers
Bitte beachten Sie, dass die Speisen in einer Großküche zubereitet werden. Da dort eine Vielzahl an Lebensmitteln verarbeitet wird und für die Herstellung zum Teil auch fertige Zutaten (wie z. B. Panaden) eingekauft werden, kann der Caterer nicht zu 100 % garantieren, dass die Speisen vollkommen frei von Spuren aller Allergenen sind.
Damit wir die bestmögliche Sicherheit Ihres Kindes gewährleisten können, benötigen wir je nach Situation folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Ihr Kind eine nachgewiesene Allergie hat und die allergenarmen Speisen des Caterers erhalten soll:
Aktuelle ärztliche Bescheinigung: Wir benötigen eine medizinische Einschätzung des behandelnden Arztes. Daraus muss hervorgehen, welche Allergien vorliegen und inwieweit das gesundheitliche Risiko durch die allergenarme Kost vertretbar ist.
Sie wünschen ausdrücklich, dass Ihr Kind trotz einer bekannten Allergie am regulären Mittagessen teilnimmt? In diesem Fall benötigen wir vorab:
Schriftliche Einverständniserklärung & Haftungsfreistellung: Als Erziehungsberechtigte müssen Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie die Verpflegung nach dem normalen Speiseplan ausdrücklich wünschen. Zudem müssen Sie die Einrichtung sowie das Personal von Haftungsansprüchen freistellen, falls es durch die normale Verpflegung zu einer allergischen Reaktion kommt.
Sollte Ihr Kind eine so starke Allergie haben, dass auch die allergenarmen Gerichte des Caterers (z. B. aufgrund von Spurenübertragungen) nicht infrage kommen, ist eine Selbstverpflegung möglich:
Ärztliches Attest & Notfallplan: Wir benötigen eine medizinische Einschätzung des Arztes über das genaue Risiko sowie eine Auflistung der Medikamente, die im Notfall verabreicht werden müssen.
Mitgebrachte Speisen: Nach Vorlage des Attests und in vorheriger persönlicher Absprache mit der Einrichtungsleitung darf Ihr Kind sein Essen von zu Hause mitbringen. In diesem Fall wären Sie vom Essensbeitrag befreit.
⚠️ Wichtiger Sicherheitshinweis!
Sobald uns eine Allergie Ihres Kindes bekannt ist, bestellen wir aus Sicherheitsgründen bis zum schriftlichen Vorliegen aller vollständigen Dokumente automatisch die allergenarme Verpflegung. Bitte reichen Sie die Unterlagen daher zeitnah ein, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.
Eine-Welt-Schule
Katholische Grundschule Elsdorf
Jahnstraße 2
50189 Elsdorf
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